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FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die osteopathische Behandlung, Terminablauf, Kostenerstattung und mehr.

Fragen zum Termin

Eine osteopathische Behandlung dauert ca. eine Stunde und kostet 90 €. Davon entfallen ca. 10 Minuten auf die Anamnese, 10 Minuten auf die Untersuchung, 5 Minuten auf die Erklärung, 25 Minuten auf die Behandlung, 5 Minuten auf Übungen und Prognose und 5 Minuten auf Abrechnung und Dokumentation.

Zu Beginn werden Sie ausführlich zu Ihren Beschwerden befragt. Dabei kann es sinnvoll sein, bereits im Vorfeld zu überlegen, welche Operationen, Vorerkrankungen oder Unfälle in der Vergangenheit im Zusammenhang mit den Beschwerden stehen könnten. Orthopädische und neurologische Untersuchungen ergänzen die Beurteilung, ob eine osteopathische Behandlung sinnvoll ist.

Bei der klassischen osteopathischen Untersuchung werden Verspannungen und Verklebungen in Muskeln und Bindegewebe, statische Dysbalancen, Durchblutungsstörungen, Einklemmungen oder Blockaden festgestellt. Die Kombination der drei Untersuchungsbereiche (Anamnese, manuelle medizinische Untersuchung und osteopathische Untersuchung) ermöglicht eine Diagnose.

Die zahlreichen in der Osteopathie verankerten Behandlungstechniken ermöglichen es, individuell auf den Menschen einzugehen. Dazu gehören:

  • Techniken an Muskeln und Bindegewebe
  • Manuelle Therapie
  • Faszientherapie
  • Methoden der Chiropraktik

Übungen und Beratung zur Nachsorge und Prävention ergänzen die Behandlung.

Medizinische Berichte können mitgebracht werden, sind jedoch nicht zwingend notwendig. Dazu gehören:

  • Befunde/Arztbriefe
  • MRTs
  • Röntgenbilder
  • Blutwerte
  • Andere diagnostische Befunde

Das Privatrezept bzw. eine Überweisung muss nicht mitgebracht werden, da es sich hierbei nur um eine Kostenerstattung der Krankenkasse handelt. Wenn die Diagnose auf dem Privatrezept sehr spezifisch ist oder nur aus einer Nummer besteht, kann es jedoch sinnvoll sein. In der Regel ist die Diagnose jedoch eher allgemein gehalten.

Ziehen Sie etwas an, mit dem Sie sich wohlfühlen. Klassischerweise wird in Unterwäsche behandelt. Durch dünne, leichte Kleidung lässt sich in der Regel gut tasten.

Wenn Sie z. B. Schmerzen im Becken oder in den Beinen haben, ist Sportunterwäsche oder eine leichte Shorts von Vorteil.

Ein Termin sollte 24 Stunden vorher abgesagt werden. Dies kann erfolgen per:

  • E-Mail
  • Telefon
  • Online-Terminvereinbarung

Innerhalb der 24 Stunden ist es sinnvoll, einen Grund für die Absage anzugeben und dies schriftlich zu tun.

Die Ausstellung einer Ausfallrechnung ist möglich, aber nur dann rechtsgültig, wenn die behandelnde Person nachweisen kann, dass die entstandene Lücke im Terminkalender einen Verdienstausfall darstellt. Vermeiden Sie also Konflikte und sagen Sie frühzeitig ab.

Sie können bezahlen mit:

  • Karte (EC, VISA, DEBIT, Mastercard)
  • Bar
  • Auf Rechnung

Fragen zur Kostenerstattung

Das Privatrezept für Osteopathie können ausstellen:

  • Alle Mediziner vor Ort
  • Zahnärzte
  • Frauenärzte
  • Onlineportale wie z. B. die Teleclinic (Onlinesprechstunde)

Es gibt ein klassisches Formular, das viele verwenden, aber nicht zwingend ist. Das Rezept kann auch anders aussehen, z. B. mit dem Praxislabel oder Ähnlichem.

Wichtige Angaben auf dem Privatrezept:

  • Kontaktdaten
  • Krankenkasse
  • Ausstellungsdatum
  • Praxisstempel
  • Unterschrift
  • Vermerk „3× Osteopathie"

Nein, ein Privatrezept für Osteopathie ist eine Empfehlung, zur Osteopathie zu gehen, und eine Bescheinigung für Ihre Krankenkasse.

Sie können also auch als Selbstzahler ohne Privatrezept oder Überweisung zur Osteopathie gehen.

Sie bekommen von mir die Quittung oder die Rechnung per E-Mail. Über Ihren Pin können Sie das Dokument dann downloaden.

Falls Sie das Dokument ausgedruckt brauchen, dann kann ich es auch per Post verschicken.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen osteopathische Leistungen, wenn mehr als 1200 Ausbildungsstunden in Osteopathie nachgewiesen werden können.

Reichen Sie einfach das Privatrezept und die Quittung/Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und Sie bekommen Ihr Geld zurück. In der Regel übernehmen die großen gesetzlichen Krankenkassen 3–6 mal 30–40 €.

Übersicht Kostenerstattung:

  • Techniker Krankenkasse: 3× im Jahr 40 €
  • AOK Plus: 3× im Jahr 60 €
  • IKK Classic: 4× im Jahr 40 €
  • BKK VBU: 3× im Jahr 50 €
  • Securvita: 3× im Quartal 60 €
  • Barmer: nur über das Bonusprogramm

Alle weiteren finden Sie in der Krankenkassenliste des Osteokompass.

Alle privaten Krankenkassen erstatten Osteopathie zurück. Die meisten privaten Krankenkassen rechnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.

Von Kasse zu Kasse kann das manchmal variieren und ist vorab sinnvoll herauszufinden. Informieren Sie sich auch bei Ihrer Kasse, da z. B. manche auch kein Privatrezept haben möchten. Damit können Sie sich einen Weg ersparen.

Abhängig von Ihrem Tarif werden bis zu 100 % zurückerstattet.

Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für Osteopathie, verlangt aber, dass auf den Rechnungen das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) angegeben wird. Dabei handelt es sich um ein Verzeichnis bestimmter Leistungen und Geldbeträge.

Ein Privatrezept ist in der Regel nicht erforderlich.

Lohnt sich eine Zusatzversicherung?

Wenn Sie eine längerfristige osteopathische Behandlung planen, kann dieses Modell eine gute finanzielle Unterstützung sein:

  • Monatlicher Beitrag: ca. 20–40 €
  • Jahreskontingent: ca. 700–1000 €

Grundsätzlich ist es wie bei allen Abonnements: Wenn Sie es nutzen, lohnt es sich, wenn Sie es nicht nutzen, lohnt es sich nicht.

Ja, das GesundheitsTicket oder das GesundheitsTicket Plus übernimmt osteopathische Leistungen, wenn die Osteopathen dort gelistet sind.

Das GesundheitsTicket ist eine Einrichtung, die von Unternehmen genutzt werden kann. Wenn Sie bei einer Firma angestellt sind, die das GesundheitsTicket unterstützt, können Sie Ihre Osteopathie-Termine von Ihrem Konto bezahlen lassen.

Wichtig: Bringen Sie dazu Ihre Ticketnummer mit.

Weitere Informationen auf gesundheitsticket.de. Eine 100%ige Finanzierung ist über das GesundheitsTicket möglich.

Sonstiges

In Deutschland haben per Gesetz nur Mediziner und Heilpraktiker die Berechtigung, eine Erstbehandlung und Diagnose zu stellen.

Aus diesem Grund müssen Osteopathen die Heilpraktikerprüfung machen, um arbeiten zu dürfen.

Wenn sich jemand Heilpraktiker nennt, bedeutet das, dass er eine schriftliche und mündliche Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt abgelegt und bestanden hat.

In diesen Prüfungen geht es um medizinische Inhalte wie:

  • Infektionskrankheiten
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Und vieles mehr

Dabei werden die Grenzen aufgezeigt, was man darf, was man nicht darf und wann man jemanden besser ins Krankenhaus schickt.

Mit einfachen Worten ist es eine Bescheinigung darüber, was man nicht behandeln sollte.